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ADR-Packplatzerweiterung

Erweiterung des Packplatzes, so dass Gefahrgut-ADR-Daten überprüft und verändert werden können. Texte oder Vermerke am Ende des ADR-Belegs können am Packplatz als Code angegeben werden.

ADR-Packplatzerweiterung

Für den Druck des ADR-Belegs gilt zu beachten: Gesetzeskonforme Datenfelder, Beachtung der Regeln nach Kapitel 1.1.3.6 ohne Ammoniak und ohne Klasse 1 (Sprengstoff, Munition), ferner Vorschriften bezüglich ungereinigter Behälter sowie Sondervorschriften, jedoch ohne technische Beschreibung.

Für technische Beschreibungen ist das Modul Gefahrstoffstamm erforderlich.

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