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Gefahrgut (Gefährliche Güter)

Unter Gefahrgut bzw. gefährlichen Gütern versteht man nach den verkehrsrechtlichen Gefahrgutvorschriften Stoffe und Gegenstände, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Behandlung während des Transportes Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen können.

Gefahrgut (Gefährliche Güter)

Sie werden entsprechend ihren physikalischen Eigenschaften (z.B. entzündbar), ihrem Aggregatszustand (z.B. flüssig, gasförmig, fest) und der von ihnen ausgehenden Gefahr (z.B. explosiv, giftig, ätzend) nach sogenannten Gefahrklassen (Klassen) geordnet.

Nach den UN-Empfehlungen („orange book“) wird Gefahrgut grob in neun Gefahrklassen unterteilt, innerhalb derer eine weitere Unterteilung in Unterklassen erfolgt. Die Nummerierung der Gefahrklassen in den Vorschriften erfolgt in arabischen Zahlen.

  • In der Gefahrklasse 1 befinden sich „Explosivstoffe“, wie Munition oder Feuerwerkskörper.

  • In der Gefahrklasse 2 befinden sich „Gase“, wie Propan, Butan oder Chlorgas.

  • In der Gefahrklasse 3 befinden sich „entzündbare flüssige Stoffe“, wie Benzin, Heizöl oder Aceton.

  • In der Gefahrklasse 4 befinden sich „entzündbare feste Stoffe“, wie Schwefel, Phosphor, und „Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln“, wie Calciumcarbid.

  • In der Gefahrklasse 5 befinden sich „oxydierend wirkende Stoffe“ oder „organische Peroxide“, wie Calciumhypochlorid oder Dicamylperoxid.

  • In der Gefahrklasse 6 befinden sich „giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe“, wie gewisse Schädlingsbekämpfungsmittel, oder infizierte anatomische Bestandteile

  • In der Gefahrklasse 7 befinden sich „radioaktive Stoffe“, wie Radiopharmazeutika, Uranhexafluorid oder abgebrannte Brennelemente.

  • In der Gefahrklasse 8 befinden sich „ätzende Stoffe“, wie Schwefelsäure, Salpetersäure oder Natronlauge.

  • Die Gefahrklasse 9 ist eine Sammelklasse für „Stoffe mit bisher nicht genannten Eigenschaften“

Die Grobeinteilung von Gefahrgut in neun Klassen wird in den einzelnen Verkehrsträgervorschriften auf verschiedene Weise noch in Unterklassen aufgeteilt. Innerhalb der Gefahrklassen findet man Stoffaufzählungen, wobei jeder genannte Stoff einer „Ziffer“, ggf. auch einem „Buchstaben“ und einer UN-Nummer zugeordnet ist.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und Strafen erhalten Sie in folgendem Artikel des Online-Ratgebers www.bussgeld-info.de.

Für mehr Infos kontaktieren Sie uns gerne.

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