Frachtführer
Ein Frachtführer ist nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in § 425 „wer es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen“. Frachtführer sind also Transportunternehmen wie LKW-Transportunternehmen, Binnenschifffahrtsreedereien und Eisenbahngesellschaften sowie Fluggesellschaften.
Gewöhnlich wird der Frachtführer von einem Spediteur beauftragt.